Bei der seismischen Messung in Städten werden strenge Vorschriften befolgt, um Schäden an Gebäuden, Bauwerken und Rohrleitungen zu vermeiden. Maßgebend für die zulässigen Anhaltswerte ist die DIN 4150. Falls dennoch Schäden auftreten, werden sie aufgenommen und in Zusammenarbeit mit Behörden oder Eigentümern behoben. Auf unbefestigten Wegen können Spuren von Vibrationsfahrzeugen auftreten, die vergleichbar mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sind. Auch diese werden dokumentiert und in Zusammenarbeit mit Behörden oder Eigentümern behoben.