Um ein realistisches Bild der Gesteinsschichten zu erhalten, müssen viele Punkte untersucht werden. Auch in bebauten Gebieten. Das Landesamt für Geologie und Bergbau wird aber Vorgaben für die Untersuchungen machen. Und die Nutzung der Grundstücke hängt unter anderem von der Zustimmung der Grundstückseigentümer ab. Es ist zwischen den Partnern vertraglich vereinbart, dass die Auswirkungen auf die Bevölkerung so gering wie möglich bleiben und nur dort mittels Vibrationen gemessen wird, wo es unerlässlich ist. Die Vibrationen entstehen im nahen Umfeld und sind in etwa vergleichbar mit den Schwingungen von üblichen Bodenrüttlern. Alle Messungen werden nach DIN-Norm 4150 durchgeführt, die Anhaltswerte für zulässige Erschütterungen im Bauwesen vorgibt.
Hinterlasse einen Kommentar