Die Messungen starten nach erfolgten Voruntersuchungen und Genehmigungen. Durchgeführt werden die seismischen Messungen voraussichtlich im Winterhalbjahr und damit außerhalb der Brut- und Setzzeit, um die Beeinträchtigung von Natur und Umwelt möglichst gering zu halten. Soweit möglich, werden sämtliche Arbeiten auf öffentlichen Flächen, Straßen und Wegen durchgeführt. Hierfür werden Sondergenehmigungen der Kommunen benötigt. Sollten sich Grundstücke von Anwohnern für die Durchführung der Messung eignen, werden diese kontaktiert und um Erlaubnis gebeten.